Sebastian Brandt
 

Wirtschaftsprüfung

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer ist Herr WP / StB Sebastian Brandt. Je nach Auftrag, Umfang und zeitlicher Anforderung werden qualifizierte Mitarbeiter hinzugezogen.

1. Abschlussprüfung

Ich nehme am System der Qualitätskontrolle des Berufsstandes der Wirtschaftsprüfer teil und besitze hierüber die erforderliche Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer, um gesetzliche Abschlussprüfungen uneingeschränkt durchführen zu dürfen (§ 57a der Wirtschaftsprüferordnung).

Durch die Wahl in der Gesellschafterversammlung und Beauftragung durch die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens werde ich zum Abschlussprüfer bestellt. Die Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht erfolgt aufgrund gesetzlicher oder gesellschaftsvertraglicher Regelungen. Auch eine freiwillige Prüfung ist möglich.

Art und Umfang der Prüfung und Berichterstattung richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den Berufsgrundsätzen der Wirtschaftsprüfer, wie sie vom Institut der Wirtschaftsprüfer eV (IDW) herausgegeben werden.

Die Abschlussprüfungen können sowohl auf Einzelabschlussebene als auch im Konzern beauftragt werden. Ich verfüge in beiden Bereichen über langjährige Prüfungserfahrungen. Bei den von mir geprüften Unternehmen handelt es sich um Industrie- und Handelsunternehmen, Dienstleistungsgesellschaften, Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand sowie Non-Profit-Unternehmen. Die Rechtsformen dieser Unternehmen sind Aktiengesellschaften, GmbHs, GmbH & Co. KG, KGaA.

Achtung: Achten Sie bitte darauf, dass eine Beauftragung vor Ablauf des Geschäftsjahres für das Geschäftsjahr erfolgt, damit der Wirtschaftsprüfer Gelegenheit hat, die Inventur zu beobachten. Dies erspart alternative Prüfungshandlungen in diesem Bereich.

2. Prüferische Durchsicht und Monitoring

Es besteht auch die Möglichkeit, mich mit der prüferischen Durchsicht eines Jahres- oder Zwischenabschlusses und anderer Rechnungslegungsunterlagen zu beauftragen.

Möglich ist die Durchführung eines begleitenden Projektmonitorings, bei dem vorher definierte Parameter einem Soll-Ist-Vergleich unterzogen werden.

3. Sonderprüfungen

Weiterhin biete ich Ihnen die Möglichkeit zur Beauftragung von Sonderprüfungen, zum Beispiel nach § 53 HGrG, aktienrechtliche Sonderprüfungen, Prüfungen nach Umwandlungsrecht, bei Sachgründungen, Unterschlagungsprüfungen, Überschuldungsprüfungen, Prüfung nach MaBV und FinVermV.

4. Internationale Rechnungslegungsregeln und BilMoG

Bei Fragestellungen oder der Implementierung internationaler Rechnungslegungsgrundsätze nach IAS / IFRS bin ich gerne Ihr Ansprechpartner.

5. Internes Kontrollsystem (IKS), Controlling, Kostenrechnung

Ebenso stehe ich Ihnen beratend und prüfend zur Verfügung bei der Implementierung oder Verbesserung des internen Kontrollsystems (IKS), der rechnungslegungsbezogenen Datenverarbeitung, der Kostenstellen- und Kostenträgerrechnungen und des Controllings.

6. Beratung von Aufsichtsorganen

Aufsichtsorganen, insbesondere Aufsichtsräten und deren audit commitees, stehe ich bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beratend zur Seite, vorausgesetzt ich bin nicht der Abschlussprüfer des Unternehmens. Möglich ist auch die beratende Begleitung beim going public.

7. Due Diligence Untersuchungen

Bei Unternehmenstransaktionen und Beteiligungserwerben besteht die Möglichkeit, mich mit der Durchführung von Due Diligence Untersuchungen zu beauftragen, um insbesondere die finanziellen, wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Risiken vor Abschluss der Transaktion zu ermitteln und so zur Kaufpreisfindung und Gewährleistung wichtige Informationen zu liefern. Je nach Volumen und Spezialisierung des Zielunternehmens kann es sinnvoll sein, die Aufgaben auf den Wirtschaftsprüfer und die Anwälte zu verteilen. Auf Anfrage kann ich hier vermittelnd Kontakte zu Rechtsanwälten und Unternehmensberatern herstellen, mit denen in der Vergangenheit bereits eine gute Zusammenarbeit erfolgt ist.

8. Unternehmensbewertung, Werthaltigkeitsprüfungen

Ob Sie einen subjektiven Entscheidungswert aus Ihrer Sicht, einen objektivierten Unternehmenswert aus typisierter neutraler Sicht oder einen Einigungswert als Mittelweg suchen, als Wirtschaftsprüfer bin ich Ihr Ansprechpartner für Unternehmens- und Beteiligungsbewertungen. Die Ermittlung des so genannten Zukunftserfolgswertes im Ertragswertverfahren erfolgt nach den Vorgaben des S1 vom Institut der Wirtschaftsprüfer eV nach neuesten Discounted Cash Flow-Verfahren. Ich verfüge über die entsprechenden mathematischen Kenntnisse, um beispielsweise diese Ermittlung nach dem Capital Asset Pricing Model (CAPM) in der nach dem deutschen Steuerrecht ausgestalteten Form des TAX-CAPM durchzuführen. – Aber auch Bewertungen nach dem vereinfachten im Steuerrecht entwickelten „Stuttgarter Verfahren“, wie es immer noch in älteren Gesellschaftsverträgen zu finden ist, führe ich für Sie durch.

9. Gutachten nach IDW S 4 und ähnliche Leistungen

Die Beurteilung von Verkaufsprospekten nach IDW S4 ist ebenfalls Bestandteil meines Leistungsangebotes. Im Einzelfall muss ich die Auftragsannahme davon abhängig machen, um welche Art der Anlage es sich handelt und ob es seitens des Berufshaftpflichtversicherung Ausschlüsse gibt. Bei den bisher von mir beurteilten Verkaufsprospekten handelt es sich um geschlossene Fonds unterschiedlicher Größe und Art, auch als Blind-Pool-Konzeptionen.

Des Weiteren biete ich Konformitätsbeurteilungen nach WpHG sowie Beratungs- und Prüfungsleistungen an, die nach KAGB erforderlich sind.

10. Externe Berichtskritik und Nachschau

Für Wirtschaftsprüfer-Kollegen stehe ich für die berufsübliche Berichtskritik und interne Nachschau von Abschlussprüfungen gerne zur Verfügung.

11. Erstellung von Jahresabschlüssen nach IDW S 7

Sofern ich nicht mit der Prüfung eines Jahresabschlusses beauftragt bin, kann ich für Bilanzierende (insbesondere Kapitalgesellschaften und Gmb& & Co. KG) Jahresabschlüsse nach den Vorgaben des IDW S 7 erstellen sowie bei der Erstellung des Lageberichts durch die gesetzlichen Vertreter mitwirken.

Je nach Auftragsumfang kann diese Erstellung mit und ohne Beurteilungen erfolgen und durch einen Erstellungsbericht ergänzt werden.

Durch geeignete Gestaltungsmöglichkeiten können Sie auf diese Weise unter Umständen einerseits eine gesetzliche oder freiwillige Prüfung vermeiden und andererseits einen von einem Wirtschaftsprüfer erstellten Jahresabschluss erhalten. Dies führt nicht selten zu einer deutlichen Kostenreduzierung für das bilanzierende Unternehmen bei Aufrechterhaltung der Qualtitätsansprüche, die das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. vorgibt.

12. Unternehmenssanierung

Als Wirtschaftsprüfer kann ich entweder von Ihnen oder Ihrem Unternehmensberater erstellte Sanierungskonzepte durch ein Gutachten nach IDW S 6 beurteilen oder bei der Erstellung von Sanierungskonzepten beratend zur Seite stehen.

13. Beratungen und Begutachtungen

Abgerundet wird das Angebot mit betriebswirtschaftlichen Beratungen jeder Art, Anfertigung von Gutachten und Sachverständigentätigkeiten.



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